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Smartphone-App für REACH-Verbraucheranfragen

Verbraucher haben nach Art. 33 der REACH-Verordnung das Recht von Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) von Konsumgütern (bspw. Spielzeuge, Elektrogeräte) Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zu erhalten.

 

Um diese Anfragen in Zukunft effizienter zu gestalten und das REACH-Verbraucherrecht weiter zu stärken, wurde nun im Rahmen des EU-Projekts LIFE AskREACH unter Beteiligung des Umweltbundesamtes eine Smartphone-App entwickelt. Lieferanten können ihre Daten nun in der neuen europäischen AskREACH-Datenbank speichern. Einmal dort gespeichert werden bei Anfragen die Daten automatischen aus der Datenbank gezogen – Unternehmen müssen also nicht mehr jede Verbraucheranfrage einzeln beantworten.

 

Im Juni 2019 startete ein „Sof-Launch“, um die App zu testen und Lieferanten die Möglichkeit zu geben ihre Daten in die Datenbank hochzuladen, bevor die App offiziell startet.

 

Weitere Informationen und den Link zur Dateneingabe finden Sie auf der Projekt-Homepage.