Energieaudit

gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)


Seit April 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sogenannte Nicht-KMU Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits. Von dieser Energieauditpflicht sind nur Organisationen freigestellt, die entweder ein Energiemanagementsystem nach Vorgabe der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS erfolgreich eingeführt haben. 

 

Das Energieaudit musste erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, alle vier Jahre durchgeführt werden. Diese Frist von vier Jahren gilt unabhängig davon, ob das Energieaudit vor oder nach dem 5. Dezember 2015 durchgeführt wurde.

 

Der Ablauf und die Inhalte von Energieaudits sind in der DIN ISO 16247-1 festgelegt. In dieser Norm sind die konkreten Anforderungen an die Auditvorbereitung, die Auditdurchführung und an den Auditbericht definiert. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, dürfen die Audits zudem nur von zugelassenen Auditoren durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserer webbasierten Präsentation:

Entscheidungshilfe zur Ermittlung der Energieauditpflicht:

Erhebungsbogen zur Anforderung eines unverbindlichen Angebots:



Sie haben Interesse an der Durchführung eines Energieaudits?

 

Sehr gerne bieten wir Ihnen ein kostenfreies Orientierungsgespräch an, um die konkreten Anforderungen Ihrer Organisation zu ermitteln. Auf Grundlage dieses Gesprächs erarbeiten wir für Sie ein individuelles Konzept, um das Energieaudit pragmatisch und erfolgreich zu gestalten. Zur Vorbereitung auf das Gespräch können Sie gerne auch den webbasierten Erhebungsbogen ausfüllen und uns zukommen lassen.

Ihr Ansprechpartner:

 

Christian Meichle, Geschäftsführer

Tel.: +49 (0)711 40 05 31 - 0

E-Mail: projekte@cmc-sustainability.com