Externe Beauftragung


Um ein Managementsystem erfolgreich umsetzen zu können, bedarf es neben der notwendigen Unterstützung durch die Unternehmensleitung und den entsprechenden Managementstrukturen auch einen „Kümmerer“, im Fachjargon i.d.R. Beauftragter genannt. Darüber hinaus sind Unternehmen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch aus gesetzlichen Gründen zur Stellung eines Beauftragten verpflichtet.

 

Ob nun freiwillig bestellt oder gesetzlich verpflichtet, die Bestellung von Betriebsbeauftragten hilft Ihrem Unternehmen dabei, wichtige Themen, die ansonsten oftmals im laufenden Tagesgeschäft untergehen, adäquat und nachhaltig zu bearbeiten.

 

In der Regel wird die Beauftragtenfunktion von Mitarbeitern zusätzlich zur eigentlichen Kerntätigkeit übernommen. Ob diese Mitarbeiter die notwendigen zeitlichen Ressourcen, das Fachwissen und natürlich auch die „Muße“ zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben, liegt ganz beim Unternehmen und den Vorgesetzten.

 

Wir bieten Ihnen an, die Beauftragtenfunktion für Sie zu übernehmen. Der konkrete Nutzen für Ihr Unternehmen liegt hierbei auf der Hand:

  • Die Aufgaben des Beauftragten sind klar definiert und gehen nicht im Tagesgeschäft unter.
  • Ihre Mitarbeiter werden entlastet.
  • Durch ihre sonstigen Aktivitäten können unsere Beauftragten externes Wissen in Ihr Unternehmen gewinnbringend einbringen.
  • Durch unsere „Vogelperspektive“ wird die Gefahr einer Betriebsblindheit reduziert.
  • Externe Personen und deren Aussagen werden innerhalb eines Unternehmens oftmals ernster genommen (Stichwort: Prophet im eigenen Land).

 

Folgende Funktionen können wir für Sie übernehmen:

Abfallmanagement: Stellung eines externen Abfallbeauftragten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen und Organisationen gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Ausschlaggebend ist mehrheitlich die Art und Menge der Abfälle, sowie die Branche Ihres Unternehmens. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann es sinnvoll sein, den Abfallmanagement-Prozess in sicheren Händen zu wissen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Webseite:

Arbeitssicherheit: Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Gesetzgeber fordert ab dem ersten Beschäftigten Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Grundlage hierfür sind unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die sich ständig ändern, ergänzt oder ersetzt werden, zurückgezogen werden oder Übergangsfristen beinhalten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Info-Webseiten:

Brandschutz: Stellung eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutz ist in Deutschland Ländersache - insofern sind in erster Linie die landesspezifischen Vorgaben zu beachten. Dazu gehören u.a. die Industriebau-Richtlinien, die Hochhaus-Richtlinien, die Verkaufsstätten-Verordnungen sowie die Versammlungsstätten-Verordnungen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Webseite:

SGA-Management: Stellung eines SGA-Koordinators

Auch wenn die DIN EN ISO 45001:2018 die Funktion des "SGA-Managementbeauftragten" nicht explizit vorsieht, kann es für die Organisation und insbesondere die sogenannte oberste Leitung von großer Bedeutung sein, wenn die spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten einer Einzelperson zugewiesen werden.

Energiemanagement: Stellung eines Energiemanagement-Koordinators

Die DIN EN ISO 50001:2018 fordert, dass die "Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden". Ferner muss ein Energiemanagement-Team gebildet werden. Insofern verzichtet auch die novellierte ISO 50001 auf die Benennung einer Einzel-Person. Um die angestrebten Ziele des Energiemanagementsystems zu erreichen, bietet sich dennoch die Bestellung eines Energiemanagement-Koordinators an.

Umweltmanagement: Stellung eines Umweltmanagement-Koordinators

Gemäß DIN EN ISO 14001:2015 dürfen die spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit dem Umweltmanagementsystem einer Einzelperson zugewiesen werden. Die Norm spricht im Anhang explizit von einem Managementbeauftragten. Auch wenn es keine verpflichtende Vorgabe ist, so ist das Benennen einer koordinierenden Stelle in der Praxis sehr sinnvoll. Im Falle eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS ist die Bestellung eines Umweltmanagementbeauftragten jedoch nach wie vor Pflicht.

Qualitätsmanagement: Stellung eines Qualitätsmanagement-Koordinators

Die DIN EN ISO 9001:2015 fordert, dass "die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen innerhalb der gesamten Organisation zugewiesen, bekannt gemacht und verstanden werden". Insofern verzichtet auch die novellierte ISO 9001 auf die Benennung einer Einzel-Person. Um die angestrebten Ziele des Qualitätsmanagementsystems zu erreichen, bietet sich dennoch die Bestellung eines Qualitätsmanagement-Koordinators an.


Sie haben Interesse die Beauftragtenfunktion extern zu vergeben?

 

Sehr gerne bieten wir Ihnen ein kostenfreies Orientierungsgespräch an, um die konkreten Anforderungen Ihrer Organisation zu ermitteln. Auf Grundlage dieses Gesprächs erarbeiten wir für Sie ein individuelles Konzept, um die Beauftragtentätigkeit pragmatisch und erfolgreich umzusetzen.


Ihr Ansprechpartner:

 

Christian Meichle, Geschäftsführer

Tel.: +49 (0)711 40 05 31 - 0

E-Mail: projekte@cmc-sustainability.com