Am 2. Juli hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften so angepasst, dass Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiter von Entlastungsregeln im Energiebereich, wie der deutschen EEG-Umlagebegrenzung, profitieren können.
Bislang schlossen die einschlägigen Leitlinien Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich von diesen Entlastungen aus. Unternehmen, die viel Strom für ihre Produktion benötigen, sind in Deutschland auf die über die Besondere Ausgleichsregelung reduzierte Umlage angewiesen, um international wettbewerbsfähig zu sein. In der Praxis hätten sich Corona bedingte Schwierigkeiten und der Wegfall dieser wichtigen Entlastung für manche Betriebe in Millionenhöhe aufsummiert.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen entsprechend anpasst, finden Sie hier. Konkret wurde Randnummer 16 der Leitlinien um einen Satz ergänzt, der klarstellt, dass Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind, weiter Empfänger von Umweltschutz- und Energiebeihilfen sein dürfen. Dies wird es in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle ermöglichen, Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, nicht wie bislang von der Besonderen Ausgleichsregelung auszuschließen.
Formell beschlossen hat die Europäische Kommission zudem die Verlängerung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen bis Ende 2021. Anfang 2019 war eine Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2022 angekündigt worden.