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EU-Kommission kündigt “One in, one out“-Prinzip an

Die EU-Kommission hat am 13. August 2020 ihren Bericht über die Bemühungen der EU zum Bürokratieabbau vorgelegt. Hierin zieht sie eine überwiegend positive Bilanz. U. a. in der europäischen Umweltpolitik soll es demnach in Zukunft zu einem “Ausgleich“ weiterer bürokratischer Belastungen durch neue Regularien für Unternehmen kommen. Nach eigenen Angaben will die EU-Kommission bereits im Herbst dieses Jahres “Vorschläge für eine weitere Vereinfachung und mehr Transparenz im EU-Gesetzgebungsprozess“ präsentieren.

 

In diesem Zusammenhang will die EU-Kommission u. a. für die Umweltpolitik auch den sogenannten “One in, one out“-Grundsatz einführen. Demnach sollen für “jeden Legislativvorschlag, durch den eine neue Belastung entsteht, Menschen und Unternehmen von einer gleichwertigen bestehenden Belastung auf EU-Ebene in demselben Politikbereich“ befreit werden, so die Mitteilung der Kommission. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits im vergangenen Jahr die Implementierung dieses Prinzips angekündigt, allerdings stößt dieses in Brüssel zum Teil auf erheblichen politischen Widerstand und wirft Fragen der praktischen Umsetzung auf.