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Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt starten Monitoring Energie 2020

Wie jedes Jahr starten Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ihr Energie Monitoring. Betroffene Unternehmen haben bis zum 21. April Zeit, die entsprechenden Fragebögen auszufüllen und an die Behörden zurückzuschicken. Die Teilnahme ist verpflichtend. Das Monitoring ist in § 35 EnWG festgelegt. Die Datenabfrage 2020 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelne juristische Personen.