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Europäischen Emissionshandelssystem: Verschärfung für viele Branchen

Für viele Branchen wird die Abdeckung mit freien Emissionsberechtigungen abnehmen, was zu höheren CO2-Kosten führt. Die Europäische Kommission hatte die 54 Benchmarks zuvor am 12. März 2021 verabschiedet. Sie gelten für die erste Zuteilungsperiode der 4. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS), d. h. für den Zeitraum 2021 - 2025.

 

Die Benchmarks (52 Produktbenchmarks und 2 Fallback-Benchmarks für Wärme- und Brennstoffbedarf) wurden unter Anwendung der für die 4. Handelsperiode novellierten Regeln der EU ETS-Richtlinie berechnet. Sie sind neben dem historischen Aktivitätsniveau (Output einer Anlage über mehrere Jahre hinweg in der Vergangenheit) ausschlaggebend für die Kalkulation der freien Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Industrieanlagen. Die Benchmarks werden im Grundsatz auf Grundlage der Emissionsintensität der 10 Prozent effizientesten Anlagen in der EU berechnet. Sie spiegeln daher wider, wie viele Treibhausgase diese Anlagen in Europa pro Tonne Produkt emittieren. Zudem werden Trends der Vergangenheit (Senkung der Emissionsintensität durch technischen Fortschritt zwischen 2007 - 2008 und 2016 - 2017) fortgeschrieben, um Effizienzanreize zu setzen.

 

Bei 31 der 52 erfassten Industriebranchen wurde die maximal mögliche Reduktion um 24 Prozent angewandt (für den 15-Jahreszeitraum zwischen 2007/2008 bis 2022/2023). Konkret bedeutet die Anpassung der Benchmarks für die betroffenen Unternehmen, die emissionshandelspflichtige Anlagen betreiben, dass sie für die nächsten fünf Jahre mehr Emissionsberechtigungen zukaufen müssen als bislang. Gekoppelt mit den steigenden Preisen für Emissionsberechtigungen - am 15. März erreichten diese auf dem Terminmarkt zeitweise einen neuen Rekord von 43 Euro pro Tonne - führt dies zu einem Anstieg der CO2-Kosten, die sie ohne Veränderung der Energieversorgung und/oder Produktionsverfahren zu schultern haben.

 

Während die Abdeckung der Industrieanlagen mit freien Emissionsberechtigungen im Jahr 2020 im Schnitt noch 85 Prozent betrug, wird dieser Wert in der nun laufenden 4. Handelsperiode deutlich unterschritten. Es gilt auch zu beachten, dass es große Unterschiede zwischen einzelnen Branchen gibt. Die Kommission plant, die finale Entscheidung über die freie Zuteilung in den kommenden Monaten zu treffen, sodass die Emissionsberechtigungen an die Anlagenbetreiber bis Juni dieses Jahres zugeteilt werden können.