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Gaspreisbremse: Wegen Standortauflagen drohen Verunsicherung und Frust

Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll die Gaspreisbremse für das Verarbeitende Gewerbe – auch für mittlere Betriebe – an strenge Bedingungen geknüpft werden. Vorgesehen ist, dass industrielle Verbraucher 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Nettopreis von sieben Cent pro Kilowattstunde beziehen können. Dazu kommen noch Umlagen und Steuern.

 

Allerdings sollen die Voraussetzungen dafür an eine sogenannte Standortgarantie geknüpft werden: Größere Unternehmen, die Entlastungen von mehr als zwei Millionen Euro beziehen, müssen nachweisen, dass sie bis April 2025 mindestens 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen besetzt haben. Die EU-Kommission hat schon diverse Vorgaben für die Industrie gemacht. Die Regierung will das jetzt schon für mittelständische Unternehmen an eine zusätzliche, komplizierte Standortgarantie koppeln. Damit verursache sie Verunsicherung und Frust bei ohnehin stark von der Krise betroffenen Unternehmen.

 

Manche Betriebe werden sich jetzt noch mehr die Frage stellen, ob sie ihren Standort in Deutschland generell noch halten können. Eine solche Regelung führt also nicht zur Standortsicherung, sondern befördert eher das Gegenteil. Ursprünglich war diskutiert worden, dass für die Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden, Boni oder ähnliche Vergütungen gezahlt werden dürften. Gerade Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Betriebe hätten nur ein geringes Festgehalt und verdienten einen Großteil ihres Einkommens über von Leistungen abhängige Boni.

 

Autorin: Sabine Scheunert