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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren

Ziel ist die Beschleunigung insbesondere von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Das Bundeskabinett hat am 19. April das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Der Entwurf sieht verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens vor. Beispielsweise sollen Anlagenbetreiber über die Vollständigkeit der Unterlagen unterrichtet, eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde beschränkt und die Rolle des Projektmanagers konkretisiert werden. Wie die Windenergie sollen künftig auch Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure) von Regelungen profitieren können, die die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Zustimmungsfiktion beteiligter Behörde und die Stichtagsregelung. Zudem wird das Repowering von Windenergieanlagen weiter erleichtert. Der Gesetzesentwurf wurde Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 01.06.2023 eine Stellungnahme beschließen.

 

Autorin: Sabine Scheunert