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Europäisches Gebäudeenergieeffizienzgesetz auf der Zielgeraden

Mit Hilfe der Richtlinie soll der gesamte europäische Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral werden. Dafür sind unter anderem Vorgaben zur Sanierung, Wärmeversorgung, Solardachanlagen und Ladeinfrastruktur vorgesehen. Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2028 sogenannte "Null-Emissionsgebäude" sein. Für private Gebäude gilt dieser Standard ab 2030. Was genau unter dem "Null-Emissionsstandard" zu verstehen ist, sollen die Mitgliedstaaten festlegen können. Für fossile Heizungen wurde ein Enddatum bis 2040 festgelegt. Zudem darf es ab 2025 keine staatliche Förderung mehr für reine Öl- oder Gasheizungen geben.

 

Es wird weiterhin möglich sein, finanzielle Anreize für die Installation von hybriden Heizsystemen mit einem beträchtlichen Anteil an erneuerbaren Energien zu geben, wie zum Beispiel die Kombination eines Heizkessels mit Solarthermie oder mit einer Wärmepumpe. Ebenso soll es eine Solardachpflicht geben, vorausgesetzt die Installationen sind technisch realisierbar, wirtschaftlich vertretbar und funktional umsetzbar: für neue öffentliche sowie neue Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von über 250 m2 bereits bis Ende 2026, für neue Wohngebäude bis spätestens Ende 2029. Insbesondere bestehende öffentliche Gebäude sind verpflichtet, Solarenergie zu nutzen. Es gibt auch verpflichtende Regelungen zur Ladeinfrastruktur in Abhängigkeit der Parkplatzsituation: Neue oder stark renovierte Nicht-Wohngebäude mit mehr als fünf Parkplätzen benötigen zukünftig mindestens eine Ladesäule pro fünf Parkplätzen und mindestens die Hälfte der Parkplätze muss für Ladesäulen vorverkabelt werden. Handelt es sich um ein Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen, ändert sich der Schlüssel auf eine Ladesäule pro zehn Parkplätze.

 

Die Richtlinie muss noch final vom Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Danach folgt die Umsetzung in nationales Recht.

 

Autorin: Sabine Scheunert