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Energiepolitik: Was passiert bei den Stromkosten?

Was Investitionen in den betrieblichen Klimaschutz erleichtern würde, wären deutlich niedrigere Strompreise. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KTF hatte die Bundesregierung beschlossen, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/Kilowattstunde (kWh) zu senken, die Strompreiskompensation für fünf Jahre zu sichern und leicht auszuweiten sowie einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu gewähren, um deren massiven Anstieg zu verhindern.

 

Während die ersten beiden Maßnahmen trotz der Haushaltsprobleme voraussichtlich kommen werden, steht letztere auf der Kippe. Kommt der Zuschuss nicht, würde das bei einem typischen Mittelständler zu einem Anstieg der Netzentgelte von über 100.000 Euro führen. Damit würden etwaige Entlastungen bei der Stromsteuer überkompensiert. Aus heutiger Sicht deutet wenig darauf hin, dass die Beschaffungskosten für Strom und Gas weiter sinken könnten. Die Energierechnungen bleiben also auch 2024 hoch. Zumal die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jahreswechsel ersatzlos auslaufen. Sollte es also erneut zu einem deutlichen Anstieg der Preise kommen, träfe dies die Wirtschaft direkt.

 

Autorin: Sabine Scheunert